Sie vereinbaren als
Veranstalter mit dem Referenten das Thema, Termin, Zeitpunkt, Honorar
und km-Geld!
2.
Sie bezahlen Ihren Referenten
selbst, dabei ist es Ihnen als Veranstalter überlassen, eine
Eigenleistung (Gebühr oder Spende) von den Teilnehmern zu erheben!
3.
Sie lassen mittels
Formblatt (Planungs- und Berichtsliste zugleich) dem Vorsitzenden
oder dem Dekanat die geplanten Veranstaltungen Ihrer Kirchengemeinde
vierteljährlich (ein Monat vor Quartalsbeginn) zukommen, damit
Sie zuschussfähig sind. Zu Ihrer Erleichterung benötigen
Sie in Zukunft nur noch dieses eine Formblatt (neu!).
Eine Kopie der Planungsliste behalten Sie und füllen nach Ablauf
des 1/4 Jahres die Spalte der Teilnehmerzahlen und der Referentenkosten
aus, die Sie dann dem Vorsitzenden wiederum zukommen lassen. (Dies
gilt dann als Antrag auf Referentenzuschuss bzw. Teilnehmerhörergeld.)
Das Evang. Bildungswerk zahlt dann an die Kirchengemeinden (Veranstalter)
einen prozentualen Zuschuss nach Maßgabe der von Staat und Landeskirche
eingegangenen Beträge am Jahresende zurück.
Geschäftsleitung
Rektor Jürgen Schülein,
1. Vorsitzender und Geschäftsführer